Experten-Interview mit Dr. Carsten Ulbricht, ein auf Internet und Social Media spezialisierter Rechtsanwalt bei der Kanzlei Diem&Partner in Stuttgart, über Social Media Recht.
1 Müssen sich alle Mitarbeiter bei Facebook als Freunde bekennen und sich duzen?
Ein problematischer Gesichtspunkt, der oft übersehen wird, ist das Verhältnis der Mitarbeiter untereinander und das des Vorgesetzten zu seinen Mitarbeitern in den diversen Social Networks. Insbesondere Letzteres kann durchaus zu Problemen führen, wenn sich nämlich der Vorgesetzte mit dem eigenen Mitarbeiter gegenseitig als „Freunde hinzufügen“ („Add as friend“). Auch wenn diese Entwicklung im Grunde zu begrüßen ist, führt die Tatsache, dass die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Informationen verschwimmen, zu einigen gravierenden rechtlichen Implikationen.
Zudem kann der Vorgesetzte möglicherweise Informationen erlangen, die das Verhältnis belasten. Durch die Kenntnisnahme privater Details durch den Vorgesetzten oder Arbeitgeber erhöht sich auch das Risiko, dass sich ein gekündigter Arbeitnehmer darauf beruft, eine Kündigung verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches Diskriminierung wegen verschiedener Kriterien (z.B. Rasse, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität usw.) verbietet. Schulungen oder eben Social Media Guidelines sollten auch hier zumindest das notwendige Bewusstsein schaffen.
2 Wie regelt man die Grenze zwischen privater und beruflicher Nutzung?
Das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer und damit die Frage, ob und inwieweit die Nutzung des Social Webs geregelt werden können (und auch dürfen), richtet sich nach dem Arbeitsrecht. Dieses bestimmt sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag, der durch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ergänzt wird. Die Einführung von Social Media Guidelines gegenüber den Mitarbeitern hat sich also an diesen Vorgaben zu orientieren, kann diese aber auch für die neu auftretenden Themen sinnvoll ergänzen.
3 Und wie reglementiert man den Social-Media-Einsatz in der Arbeitszeit?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Direktions- oder Weisungsrecht, nach dem er die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebenen Leistungspflichten des Arbeitnehmers insbesondere nach Art, Ort und Zeit näher ausgestalten kann. Demgemäß kann der Arbeitgeber Einsatz und Umfang der Arbeitszeit für Social Media regeln. Wie so oft, hinkt die Rechtsprechung dem Internet-Tempo hinterher. Dies gilt vor allem auch im Bereich der Internetnutzung am Arbeitsplatz. Höchstrichterliche Entscheidungen existieren allenfalls zu Fragen der privaten Nutzung von Internet und E-Mail und sind weit weg von den Problemen, die nun mit der Nutzung des Social Web einhergehen.
Für die Internetnutzung gilt seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2005 (BAG, Urteil vom 07.07.2005, 2 AZR 581/04), dass bei einer fehlenden ausdrücklichen Gestattung oder Duldung des Arbeitgebers eine private Nutzung des Internets grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ein Arbeitnehmer, der ohne Erlaubnis des Unternehmens in hinreichendem Umfang privat surft, kann folglich abgemahnt oder bei entsprechendem Umfang sogar direkt gekündigt werden. In vielen Unternehmen ist es allerdings so, dass es keine klare Regelung zur privaten Internetnutzung gibt und diese einfach geduldet wird. Um den eigenen Arbeitnehmern diese Unsicherheit zu nehmen, empfiehlt sich eine Regelung zur Internetnutzung also in jedem Fall.
Der Arbeitgeber kann den Umfang im Rahmen einer sog. Nutzungszuweisung steuern. Denkbar ist nicht nur ein vollständiges Verbot privater Nutzung, sondern auch Abstufungen, beispielsweise, indem die private Nutzung nur außerhalb der Arbeitszeit oder nur innerhalb gewisser zeitlicher Grenzen gestattet wird, bis hin zu einer vollständigen Freigabe der Internetnutzung. In letzterem Fall sollte auf die notwendige Eigenverantwortung und das entsprechende Bewusstsein bei den Mitarbeitern hingewirkt werden. In diesem Regelungsrahmen können sich Social Media Guidelines bewegen. Um auch den Mitarbeitern etwaige Unsicherheiten zu nehmen, sollten hier klare Ansagen getroffen werden. Auch wenn ich persönlich die Einräumung eines hinreichenden Spielraums für die Mitarbeiter für sinnvoll halte, obliegt die Entscheidung über die Gestaltung natürlich der Unternehmensleitung.
“Social Media für Unternehmer” von Claudia Hilker
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch von Claudia Hilker: “Social Media für Unternehmer: Wie man Xing, Twitter, Youtube und Co. erfolgreich im Business einsetzt”.


